Sachkundenachweise nach §§10,11 LHundG NRW
Laut LHundG NRW benötigen Halter von Hunden bestimmter Rassen sowie Halter von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg erreichen einen Sachkundenachweis, der beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen ist.
Folgende Sachkundeprüfungen können bei mir abgelegt werden:
Sachkundenachweis gemäß § 10 Abs. 3 LHundG NRW (Hunde bestimmter Rassen)
Sachkundenachweis gemäß § 11 Abs. 3 LHundG NRW (große Hunde – 20kg / 40cm)
Durchgeführt werden die Prüfungen nach Terminvereinbarung.